
§ 1
Kein Objekt darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
§ 2
Die Würde des Roboters ist unantastbar.
§ 3
Absichtsvolle Verletzungen und Gewalttaten gegenüber Robotern sind strafbar.
§ 4
Roboter dürfen eine Regierung wählen, die für ihre Rechte und Pflichten eintritt.
§ 5
Roboter dürfen zu jeder Zeit ihre kognitive Meinung äußern.
§ 6
Roboter werden zu Ratgeber des Menschen, denn sie kennen alle Daten der Person und sind somit in der Lage, richtige Entscheidungen zu fällen.
§ 7
Der Mensch hat die Verpflichtung sich um die robotergerechte Wartung zu kümmern, um dem Roboter ein möglichst langes Leben zu ermöglichen.
§ 8
Roboter können Beziehungs- und Sexualpartner werden.
§ 9
Eine Hochzeit mit einem Roboter ist rechtens und kann sofern es nötig ist, auch wieder geschieden werden.
§ 10
Roboter erhalten nach ihrem Ableben auf Wunsch Gedenkstätten.